LED Röhren QUANTUM®
RoHS-Richtlinie und UV-Lampen in UV-Insektenfallen
Stand: 14.01.2026 | Killgerm GmbH, Bussardweg 16, 41468 Neuss
Kernaussage zum aktuellen Stand
Quecksilberhaltige UV-Lampentypen in Insektenfallen sind derzeit noch bis 24.02.2027 unter einer Ausnahmeregelung RoHS-konform in Verkehr zu bringen.
Danach ist das Inverkehrbringen ohne neue Ausnahme nicht zulässig,
während der Einsatz bestehender Geräte und die Versorgung mit Ersatzteilen weiterhin abgesichert sind.
1. Grundprinzip der RoHS-Richtlinie
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU regelt das Inverkehrbringen von elektrischen und elektronischen Geräten (EEE) in der EU.
Sie beschränkt unter anderem die Verwendung von Quecksilber (Hg).
1.2 Ausnahmen für quecksilberhaltige UV-Lampen
Für bestimmte Lampentypen existieren befristete Ausnahmen. So dürfen quecksilberhaltige UV-Röhren
noch erstmals bis 24.02.2027 in der EU in Verkehr gebracht werden. (RoHS-Ausnahme 2(b)(4)-II)
2. Warum ist das für Sie relevant?
Viele UV-Insektenvernichter arbeiten mit UV-Leuchtstoffröhren (typischerweise UV-A).
Leuchtstofflampen enthalten konstruktionsbedingt in vielen Fällen Quecksilber (Hg). Besitzen Sie noch solche UV-Röhren, sind Sie also von dieser Änderung betroffen.
3. Was ändert sich ab 25.02.2027?
- Nach dem Stichtag dürfen keine neuen quecksilberhaltigen UV-Röhren mehr neu in Verkehr gebracht werden
- Dies betrifft nur die Lieferkette (Hersteller/Importeure/Großhandel)
- Weiterbetrieb bestehender Geräte bleibt uneingeschränkt zulässig
4. Bis wann dürfen Sie gekaufte UV-Röhren noch verwenden?
- UV-Insektenfallen mit quecksilberhaltigen UV-Lampen dürfen auch nach 24.02.2027 weiter betrieben werden
- Versorgung mit Ersatzteilen (Austausch-UV-Röhren mit Quecksilber) für bereits installierte Geräte ist zulässig
- RoHS unterscheidet klar zwischen Neuinverkehrbringen und Reparatur/Instandhaltung
- Verfügbarkeit nach 2027 hängt von Lagerbeständen ab
5. Konsequenz & Marktausblick
Die regulatorische Tendenz geht klar dahin, quecksilberhaltige Lampen schrittweise aus dem Markt zu nehmen.
Ersatz durch quecksilberfreie UV-Technologien (z. B. UV-LED-basiert) wird aus Umweltschutz- und Energieeffizienzsicht zunehmend erwartet und gefördert.
6. Was sollten Sie jetzt einplanen?
- Beschaffung frühzeitig planen: Richtung 2026/27 kann die Verfügbarkeit knapper werden
- Geräte/Alternativen prüfen: Manche Geräte sind auf LED-UV umrüstbar
- Bedarfsvorrat kalkulieren: Reduziert Ausfallzeiten nach 2027
Quellen
- Richtlinie 2011/65/EU (RoHS), Anhang III, Ausnahme 2(b)(4)
- Kommission-Delegierte Richtlinie (EU) 2022/287, Anhang: Untereintrag 2(b)(4)-II (UV-Lampen) mit Ablauf 24.02.2027
Hinweis: Diese Zusammenfassung ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.